Der Kirchenkreistag (KKT) ist das "Parlament" des Kirchenkreises. Er besteht z. Zt. aus 67 Mitgliedern. Die meisten werden von den Gemeinden als Delegierte benannt. Bis zu 10 Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand (KKV) berufen. Außerdem gehören der Propst und die im Kirchenkreis wohnenden Mitglieder der Landessynode dem Kirchenkreistag an. Die Amtszeit des KKT beträgt 6 Jahre.
Die Mitglieder des KKT wählen aus ihrer Mitte den Kirchenkreistagsvorstand (KKT-Vorstand) und den Kirchenkreisvorstand (KKV). Der KKT-Vorstand bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Die Vorsitzende nimmt regelmäßig an den Sitzungen des KKV teil.
Der KKT tritt drei- bis viermal jährlich zusammen und berät und beschließt u. a. übergemeindliche Angelegenheiten im Kirchenkreis, den Haushalts- und den Stellenplan und stellt Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf. Er nimmt die Jahresrechnung ab und nimmt die Berichte des Propstes und des KKV entgegen. Für bestimmte Aufgaben richtet der KKT Ausschüsse ein (z. B. Struktur- und Stellenplanungsausschuss, Finanzausschuss, Bauausschuss).
Mitglieder des KKT-Vorstandes
v. l. n. r.: Armin Sauer, Heide Lüdemann, Helmut Sievers, Gisela Lücke, Jürgen Dierks |
Vorsitzender: Jürgen Dierks, Tel.: (0581) 976570
Stellv. Vorsitzender:
Beisitzer/innen: |






