Die Kirchenkreissynode (KKS) ist das „Parlament“ des Kirchenkreises. Sie besteht z. Zt. aus 68 Mitgliedern. Die meisten werden von den Gemeinden als Delegierte benannt. Bis zu 10 Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand (KKV) berufen. Außerdem gehören der Propst/die Pröpstin und die im Kirchenkreis wohnenden Mitglieder der Landessynode der KKS an. Die Amtszeit der KKS beträgt 6 Jahre.
Ihre Mitglieder wählen aus ihrer Mitte das Präsidium der Kirchenkreissynode (KKS-Präsidium) und den Kirchenkreisvorstand (KKV). Das KKS-Präsidium bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Die/der Vorsitzende nimmt regelmäßig an den Sitzungen des KKV teil.