Der Kirchenkreisvorstand (KKV) ist ein wichtiges Leitungsorgan des Kirchenkreises. Mit der Kirchenkreissynode und dem Propst/der Pröpstin trägt er die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis Uelzen.
Aufgaben
Der Kirchenkreisvorstand
- führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises.
- unterstützt und berät den Propst.
- fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und führt die Aufsicht über die Gemeinden und ihre Kirchenvorstände.
- verwaltet das Vermögen und die Kassen des Kirchenkreises.
- verteilt nach den von der Kirchenkreissynode aufgestellten Grundsätzen die dem Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Mittel.
- fördert die übergemeindliche Arbeit im Kirchenkreis.
Dem KKV gehören neben dem Propst/der Pröpstin (bzw. seiner/ihrer Stellvertreterin) drei Pastor/inn/en und sechs nichtordinierte Gemeindemitglieder an. Der KKV wird von der Kirchenkreissynode (KKS) gewählt.
Regelmäßig nehmen der Vorsitzende der Kirchenkreissynode und der Leiter des Kirchenkreisamtes an den Sitzungen des Kirchenkreisvorstandes teil.