Der Kirchenkreisvorstand (KKV) ist ein wichtiges Leitungsorgan des Kirchenkreises. Mit der Kirchenkreissynode und dem Propst/der Pröpstin trägt er die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis Uelzen.
Der Kirchenkreisvorstand für die Wahlperiode 2025 - 2030 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen (vorne, v. l. n. r.): Pastorin Astrid Neubauer, Dr. Uta Schulze, Pröpstin Wiebke Vielhauer (Vorsitz), Pastorin Dr. Dorothea Mecking (Stellvertreterin der Pröpstin); 2. Reihe: Max Lemm, Kirsi Harms, Bernd Manning; hinten: Pastor Hermann-Georg Meyer (2. stellv. Vorsitz), Reinhard Wagner (1. stellv. Vorsitz), Ulrich Horn und Pastor Johannes Luck (Foto: privat)
Aufgaben
Der Kirchenkreisvorstand
- führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises.
- unterstützt und berät die Pröpstin / den Propst.
- fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und führt die Aufsicht über die Gemeinden und ihre Kirchenvorstände.
- verwaltet das Vermögen und die Kassen des Kirchenkreises.
- verteilt nach den von der Kirchenkreissynode aufgestellten Grundsätzen die dem Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Mittel.
- fördert die übergemeindliche Arbeit im Kirchenkreis.
Dem KKV gehören neben der Pröpstin / dem Propst (bzw. ihrer/seiner Stellvertretung) drei Pfarrpersonen und sechs nichtordinierte Gemeindemitglieder an. Der KKV wird von der Kirchenkreissynode (KKS) gewählt.
Regelmäßig nehmen der Vorsitzende der Kirchenkreissynode und der Leiter des Kirchenkreisamtes an den Sitzungen des Kirchenkreisvorstandes teil.